Satzung
der Interessengemeinschaft Handel und Gewerbe Salzbergen e.V.
Der Sitz des Vereins ist Salzbergen, Landkreis Emsland
Der Verein hat folgende Organe
Der Vorstand besteht aus:
Der Vorstand tritt bei Bedarf zusammen, mindestens jedoch dreimal jährlich. Der Vorstand ist einzuberufen‚ wenn dies ein Vorstandsmitglied schriftlich unter Angabe der Beratungspunkte verlangt.
Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.
Der Vorstand kann ein, nicht stimmberechtigtes, Mitglied in den Vorstand kooptieren.
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand spätestens 10 Tage vorher schriftlich an alle Mitglieder einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn dies mindestens 1/4 der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnungspunkte schriftlich verlangt.
Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu führen die vom Vorstand des Vereins zu unterzeichnen ist.
Die Mitgliederversammlung wählt in geheimer Wahl den 1. und 2. Vorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Alle anderen Wahlen und Abstimmungen sind grundsätzlich offen. Auf Verlangen eines Mitgliedes ist geheim durch Stimmzettel zu wählen. Bei Stimmgleichheit ist ein weiterer Wahlgang erforderlich, der in jedem Fall geheim durchzuführen ist.
Kommt es auch dann zu einer Stimmgleichheit‚ gilt der Antrag bzw. Wahlvorschlag als abgelehnt.
Beschlüsse des Vorstandes sowie der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen gefasst.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig‚ wenn mindestens 1/5 der Mitglieder anwesend ist.
Der Vorstand ist beschlussfähig‚ wenn mindestens 50% der Mitglieder anwesend sind. Jeder Mitgliedsbetrieb hat nur eine Stimme bei Wahlen, Beschlüssen und Abstimmungen.
Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt, und im Lastschriftverfahren eingezogen.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die Vorstandsmitglieder nach § 6. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind jeweils alleinvertretungsberechtigt.
Besondere Aktionen wie z.B. gemeinsame Werbung usw. werden gesondert berechnet. Über den Abrechnungsmodus wird eine besondere Bestimmung vom Vorstand erarbeitet. Die Teilnahme an diesen Aktionen ist freiwillig.
Teilnehmen kann jedes Mitglied oder vom Vorstand dazu berechtigte Vertreter gewerblicher oder nichtgewerblicher Organisationen.
Die Auflösung des Vereins kann nur durch den Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen. Hierzu ist eine Stimmenmehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder erforderlich. Die beabsichtigte Auflösung ist vorher in der Tagesordnung bekanntzugeben.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Salzbergen. Die Gemeinde Salzbergen hat dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne vorstehender Satzung zu verwenden.
Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 07. 10. 2020 beschlossen.
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Interessengesellschaft Handel & Gewerbe Salzbergen
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